KFW Effizienzhaus
Die Werte 40+ bis 115 definieren die unterschiedlichen KfW-Effizienzhaus-Standards. Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie und desto mehr Förderung erhalten Sie.
Bafa vor Ort Beratung
Energieberatungen vor Ort sollen Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können.
Mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen Immobilienwirtschaft und Energieberatung können wir eine breite Palette an Leistungen erbringen. Dazu gehören:
- Professionelle Gebäudeanalyse
- Maßgeschneiderte Sanierungskonzepte sowie
- Wirtschaftlichtskeitsberechnung
- Fördermittel Beratung sowie Beantragung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Haben Sie vor, in ein energiesparendes Zuhause zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet ab sofort die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Sie gilt für alle Wohngebäude, zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser.
Einfacher, flexibler und attraktivere Konditionen.
Sie können für die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses sowie einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien bis zu 75.000 Euro (Tilgungs-) Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechende Effizienzhaus-Stufe erreichen. Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für die notwendige
Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.
Diese können Sie sich direkt mit fördern lassen.
GEG: WAS STEHT IM NEUEN GEBÄUDEENERGIEGESETZ? DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV).
Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen.
Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss.